Talentförderung
Die Talentförderung der Musikschulen Baselland dient der besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer ausgeprägten musikalischen Begabung. Das Förderprogramm umfasst ein erweitertes Ausbildungsangebot und ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft.
Seit 2010 ist die Musikschule Binningen-Bottmingen an das kantonale Programm zur Talentförderung der Musikschulen Baselland angegliedert. Dieses Förderprogramm wird von allen 15 Musikschulen im Kanton angeboten und gemeinsam durchgeführt. Sie hat zum Ziel, besonders begabte und geeignete Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu fördern.
Durch ein breit ausgebautes Fächerangebot wird eine Intensivierung und Erweiterung der Ausbildung erreicht. Dazu gehören Instrumental-Unterricht, Zweitinstrument, Kammermusik, Ensembles und Orchester, Gehörbildung und Musiktheorie.
Die strukturierten Gefässe der Talentförderung bieten den Rahmen, in dem neben dem individuellen Unterricht ein systematischer Austausch zwischen den SchülerInnen gepflegt wird. Zudem ermöglicht diese feste Struktur die nötige intensive beratende Begleitung.
Die Richtlinien der Talentförderung an der Musikschule Binningen-Bottmingen basieren auf den Richtlinien der kantonalen Talentförderung der Musikschulen Baselland.
Alter
Der Eintritt ist ab 12 Jahren möglich. Ausnahmen sind möglich.
Voraussetzungen
Nebst einer ausgeprägten musikalischen Begabung wird von den Schülerinnen und Schülern der Talentförderung erwartet, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Instrument und der Musik im Zentrum ihrer Freizeit-Aktivitäten steht.
Eintritt
Der Eintritt ist für SchülerInnen möglich, die den Unterricht im instrumentalen Hauptfach an der Musikschule Binningen-Bottmingen belegen.
Der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung gehen folgende Schritte voraus:
a) Eine Empfehlung der Instrumental- oder Gesangslehrperson.
b) Ein öffentliches Vorspiel in Anwesenheit der Lehrperson und der Schulleitung.
Die Aufnahmeprüfung findet einmal jährlich statt. Die Schülerinnen und Schüler spielen einer Fachjury vor, welche die momentane Leistung sowie das musikalische und künstlerische Potenzial beurteilt. Es müssen mindestens zwei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen vorgetragen werden.
Die Eintrittsprüfung wird zusammen mit dem Wettbewerb für das Konzertpodium des kantonalen Impulsprogramms durchgeführt. Die organisatorische Verantwortung tragen der Talentrat und die Geschäftsstelle TFBL.
Die Jury besteht aus:
VertreterInnen der AMS Basel
VertreterInnen des Talentrates
einer Fachperson des jeweiligen Instrumentes
Fächerangebot
Folgende Fächer sind zu belegen:
- Instrumental-Unterricht oder Gesang
Der wöchentliche Unterricht im Hauptfach dauert im Minimum eine 1,0 Lektion (50 Minuten). Eine längere Lektionsdauer ist möglich.
- Nebenfach
Die Dauer des Nebenfaches beträgt eine 0,5 Lektion (25 Minuten). Die Zeit für das Nebenfach kann vollumfänglich für das Hauptfach verwendet werden.
- Theorie/Gehörbildung
Wöchentlich im Gruppen-Unterricht oder einzeln.
- Als Ergänzung:
Kammermusik oder Ensembles/Orchester
Leistungskontrolle
- Podiumskonzerte
Die SchülerInnen sind verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr an einem Podiumskonzert der Talentförderung aufzutreten. Diese öffentlichen Konzerte werden von einer externen, interkantonalen Fachjury (ikataj) besucht und beurteilt. Die Laufbahndossiers der auftretenden SchülerInnen werden der Jury von den Lehrpersonen zur Einsicht vorgelegt. Fragliche Leistungen werden mit der Lehrperson und der Schulleitung besprochen. Aufgaben und Pflichten der Jury sind in einem Pflichtenheft beschrieben und öffentlich einsehbar.
- Klassenstunden
Die Klassenstunden bilden einen zentralen Bestandteil der Talentförderung. Die SchülerInnen sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer Klassenstunde teilzunehmen. Diese finden in Form von Workshops statt und dienen der Vertiefung eines bestimmten Themas sowie dem Kontakt und Austausch der SchülerInnen.
- Leistungsbericht
Der jährliche Leistungsbericht besteht aus drei Teilen:
Hauptfachbericht
Nebenfachberichte
- Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers
Laufbahndossier
Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die musikalische Entwicklung der Schüler/innen im Laufbahndossier dokumentiert wird.
Zusätzliche Angebote
Die Talentförderung bietet spezielle, zeitlich begrenzte Kurse und Workshops an. Die Teilnahme wird erwartet.
Schulgeld
Die Talentförderung wird von den Trägergemeinden Binningen und Bottmingen subventioniert. Die Erziehungsberechtigten übernehmen die Kosten für eine ganze Lektion im Hauptfach, während die Musikschule die Kosten für die Belegung der Ergänzungsfächer übernimmt.
Aufsicht/Koordination
Der Talentrat ist für die strategische Ausrichtung und die Aufsicht über die TFBL zuständig. Die Geschäftsstelle ist für die operativen Geschäfte verantwortlich.
Einhaltung der Richtlinien
Die Schulleitungen der beteiligten Musikschulen sind dafür verantwortlich, dass die gemeinsamen Richtlinien eingehalten werden.
Talentförderung
Die Talentförderung der Musikschulen Baselland dient der besonderen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer ausgeprägten musikalischen Begabung. Das Förderprogramm umfasst ein erweitertes Ausbildungsangebot und ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft.
Seit 2010 ist die Musikschule Binningen-Bottmingen an das kantonale Programm zur Talentförderung der Musikschulen Baselland angegliedert. Dieses Förderprogramm wird von allen 15 Musikschulen im Kanton angeboten und gemeinsam durchgeführt. Sie hat zum Ziel, besonders begabte und geeignete Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu fördern.
Durch ein breit ausgebautes Fächerangebot wird eine Intensivierung und Erweiterung der Ausbildung erreicht. Dazu gehören Instrumental-Unterricht, Zweitinstrument, Kammermusik, Ensembles und Orchester, Gehörbildung und Musiktheorie.
Die strukturierten Gefässe der Talentförderung bieten den Rahmen, in dem neben dem individuellen Unterricht ein systematischer Austausch zwischen den SchülerInnen gepflegt wird. Zudem ermöglicht diese feste Struktur die nötige intensive beratende Begleitung.
Die Richtlinien der Talentförderung an der Musikschule Binningen-Bottmingen basieren auf den Richtlinien der kantonalen Talentförderung der Musikschulen Baselland.
Alter
Der Eintritt ist ab 12 Jahren möglich. Ausnahmen sind möglich.
Voraussetzungen
Nebst einer ausgeprägten musikalischen Begabung wird von den Schülerinnen und Schülern der Talentförderung erwartet, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Instrument und der Musik im Zentrum ihrer Freizeit-Aktivitäten steht.
Eintritt
Der Eintritt ist für SchülerInnen möglich, die den Unterricht im instrumentalen Hauptfach an der Musikschule Binningen-Bottmingen belegen.
Der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung gehen folgende Schritte voraus:
a) Eine Empfehlung der Instrumental- oder Gesangslehrperson.
b) Ein öffentliches Vorspiel in Anwesenheit der Lehrperson und der Schulleitung.
Die Aufnahmeprüfung findet einmal jährlich statt. Die Schülerinnen und Schüler spielen einer Fachjury vor, welche die momentane Leistung sowie das musikalische und künstlerische Potenzial beurteilt. Es müssen mindestens zwei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen vorgetragen werden.
Die Eintrittsprüfung wird zusammen mit dem Wettbewerb für das Konzertpodium des kantonalen Impulsprogramms durchgeführt. Die organisatorische Verantwortung tragen der Talentrat und die Geschäftsstelle TFBL.
Die Jury besteht aus:
VertreterInnen der AMS Basel
VertreterInnen des Talentrates
einer Fachperson des jeweiligen Instrumentes
Fächerangebot
Folgende Fächer sind zu belegen:
- Instrumental-Unterricht oder Gesang
Der wöchentliche Unterricht im Hauptfach dauert im Minimum eine 1,0 Lektion (50 Minuten). Eine längere Lektionsdauer ist möglich.
- Nebenfach
Die Dauer des Nebenfaches beträgt eine 0,5 Lektion (25 Minuten). Die Zeit für das Nebenfach kann vollumfänglich für das Hauptfach verwendet werden.
- Theorie/Gehörbildung
Wöchentlich im Gruppen-Unterricht oder einzeln.
- Als Ergänzung:
Kammermusik oder Ensembles/Orchester
Leistungskontrolle
- Podiumskonzerte
Die SchülerInnen sind verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr an einem Podiumskonzert der Talentförderung aufzutreten. Diese öffentlichen Konzerte werden von einer externen, interkantonalen Fachjury (ikataj) besucht und beurteilt. Die Laufbahndossiers der auftretenden SchülerInnen werden der Jury von den Lehrpersonen zur Einsicht vorgelegt. Fragliche Leistungen werden mit der Lehrperson und der Schulleitung besprochen. Aufgaben und Pflichten der Jury sind in einem Pflichtenheft beschrieben und öffentlich einsehbar.
- Klassenstunden
Die Klassenstunden bilden einen zentralen Bestandteil der Talentförderung. Die SchülerInnen sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer Klassenstunde teilzunehmen. Diese finden in Form von Workshops statt und dienen der Vertiefung eines bestimmten Themas sowie dem Kontakt und Austausch der SchülerInnen.
- Leistungsbericht
Der jährliche Leistungsbericht besteht aus drei Teilen:
Hauptfachbericht
Nebenfachberichte
- Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers
Laufbahndossier
Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die musikalische Entwicklung der Schüler/innen im Laufbahndossier dokumentiert wird.
Zusätzliche Angebote
Die Talentförderung bietet spezielle, zeitlich begrenzte Kurse und Workshops an. Die Teilnahme wird erwartet.
Schulgeld
Die Talentförderung wird von den Trägergemeinden Binningen und Bottmingen subventioniert. Die Erziehungsberechtigten übernehmen die Kosten für eine ganze Lektion im Hauptfach, während die Musikschule die Kosten für die Belegung der Ergänzungsfächer übernimmt.
Aufsicht/Koordination
Der Talentrat ist für die strategische Ausrichtung und die Aufsicht über die TFBL zuständig. Die Geschäftsstelle ist für die operativen Geschäfte verantwortlich.
Einhaltung der Richtlinien
Die Schulleitungen der beteiligten Musikschulen sind dafür verantwortlich, dass die gemeinsamen Richtlinien eingehalten werden.